Unterstützungsbeiträge des Bundes
Alle eidg. Fachausweise (BP) und eidg. Diplome (HFP) werden vom Bund finanziell unterstützt!
Information für Studierende
Grundlage
Alle Teilnehmenden, die am WZR nach dem 01.08.2017 einen Vorbereitungslehrgang auf Stufe eidg. Fachausweis (BP) und eidg. Diplom (HFP) gestartet haben, werden vom Bund finanziell unterstützt. Der Unterstützungsbeitrag kann nach Abschluss der eidg. Prüfungen beim Bund beantragt werden. Von dieser finanziellen Unterstützung kann profitieren, wer in der Schweiz wohnhaft ist und die eidg. Prüfungen komplett absolviert hat (das Resultat, ob bestanden oder nicht, spielt dabei keine Rolle).
Abzugsberechtigte Vorkurse (z.B. Sachbearbeiter-Lehrgänge)
Weil unter anderem auch die Sachbearbeiter-Lehrgänge am WZR gewisse Prüfungsteile von eidg. Prüfungen abdecken, können zusätzlich bis zu 50 % dieser Kosten nach Abschluss eines anschliessenden eidg. Fachausweises gleicher Fachrichtung zurückgefordert werden.
Der abzugsberechtigte Vorkurs darf erst nach dem 1. Januar 2017 gestartet haben und der Beginn der Weiterbildung nicht mehr als 7 Jahre vor dem Absolvieren der eidg. Prüfung zurückliegen. Ansonsten können keine Beiträge mehr zurückgefordert werden.
Vorgehen Rückforderungsantrag
Um die Bundesbeiträge zurück zu fordern kann wie folgt vorgegangen werden:
1. Registrierung im Onlineportal des Bundes (https://www.sbfi.admin.ch/sbfi/de/home/bildung/bwb/hbb/bundesbeitraege/absolvierende.html)
2. Unterlagen elektronisch einreichen, welche für die Rückerstattung notwendig sind:
- Rechnungen der Weiterbildung
- Zahlungsbestätigung der Schule
- Prüfungsverfügung der eidg. Prüfung (wird vom Prüfungsverband ausgegeben)
3. Der Antrag muss innerhalb von zwei Jahren nach Absolvieren der eidg. Prüfung eingereicht werden.
4. Erhaltene Beiträge in der Steuererklärung unter «übrige Einkünfte» deklarieren
Bei Problemen wenden Sie sich bitte per E-Mail an die entsprechende Bundesstelle:
WZR-Bildungsberatung
Wir unterstützen Sie gerne in der Bearbeitung des Rückvergütungsantrags und beraten Sie auch bezüglich der steuerlichen Auswirkungen. Unsere Bildungsberatung hilft Ihnen gerne weiter.
Telefon: +41 (0)58 229 99 81
E-Mail: info@wzr.ch
Information für Arbeitgeber
Grundlage
Alle Teilnehmenden, die am WZR nach dem 01.08.2017 einen Vorbereitungslehrgang auf Stufe eidg. Fachausweis (BP) und eidg. Diplom (HFP) gestartet haben, werden vom Bund finanziell unterstützt. Der Unterstützungsbeitrag kann von den Studierenden nach Abschluss der eidg. Prüfungen beim Bund beantragt werden. Von dieser finanziellen Unterstützung kann profitieren, wer in der Schweiz wohnhaft ist und die eidg. Prüfungen komplett absolviert hat (das Resultat, ob bestanden oder nicht, spielt dabei keine Rolle). Damit die Studierenden von den Bundesbeiträgen profitieren können, müssen diese als Rechnungsempfänger auf den Kursgeldrechnungen abgedruckt sein und die Schulungskosten bezahlt haben. Ansonsten erfolgt keine Finanzierung durch den Bund.
Finanzielle Beteiligungsmöglichkeiten für Arbeitgeber
Als Arbeitgeber haben Sie dennoch die Möglichkeit Ihre Mitarbeitenden beim Besuch einer Weiter-bildung finanziell zu unterstützen und dies ohne, dass Ihr Mitarbeitender deshalb auf die Bundesbeiträge verzichten muss. Damit Bundesbeiträge beantragt werden können, muss die Rechnung der besuchten Weiterbildung auf den Teilnehmenden ausgestellt sein und darf nicht auf die Adresse des Arbeitgebers lauten.
Wir empfehlen Ihnen deshalb, eine Beteiligung über den Lohn Ihres Mitarbeitenden zu regeln. In den Lohnausweisen können Sie Ihren Beteiligungsbeitrag an der Weiterbildung als solchen aufführen, womit dieser nicht unter die Sozialabgabepflicht fällt und so auch steuerlich bei Ihnen als Arbeitgeber abgesetzt werden kann.
Beachten Sie, dass eine Arbeitgeber-Beteiligung von 50% an den Rechnungsbeträgen der Weiterbildung nach der Rückvergütung der Bundesbeiträge an den Studierenden einer vollen Kostenübernahme gleichkommt.
Abzugsberechtigte Vorkurse (z.B. Sachbearbeiter-Lehrgänge)
Weil unter anderem auch die Sachbearbeiter-Lehrgänge am WZR gewisse Prüfungsteile von eidg. Prüfungen abdecken, können zusätzlich bis zu 50 % dieser Kosten nach Abschluss eines anschliessenden eidg. Fachausweises gleicher Fachrichtung zurückgefordert werden.
Der abzugsberechtigte Vorkurs darf erst nach dem 1. Januar 2017 gestartet haben und der Beginn der Weiterbildung nicht mehr als 7 Jahre vor dem Absolvieren der eidg. Prüfung zurückliegen. Ansonsten können keine Beiträge mehr zurückgefordert werden.
Kontaktieren Sie uns bei Fragen unter Telefon: +41 (0)58 229 99 81 oder E-Mail: rorschach@wzr.ch