Unterstützung Fürstentum Liechtenstein
Per 1. Januar 2025:
50% Reduktion auf die Semesterkosten für Teilnehmende mit Wohnsitz im Fürstentum Liechtenstein.
Information für Studierende
Das Fürstentum Liechtenstein richtet für Weiterbildungsteilnehmende im Bereich der Höheren Berufsbildung Beiträge in festgelegter Höhe aus. Die vereinbarten Landesbeitragszahlungen erfolgen direkt mit der Weiterbildungsinstitution.
Wenn Sie vor Weiterbildungsbeginn im Fürstentum Liechtenstein wohnhaft gemeldet sind, profitieren Sie bereits ab Ausbildungsbeginn von den vergünstigten Semestergebühren.
Was muss ich tun?
- Vermerken Sie bei der Anmeldung im Bemerkungsfeld «Wohnsitz Fürstentum Liechtenstein».
- Sie erhalten von uns automatisch eine angepasste Rechnung mit 50% Reduktion auf die ausgewiesenen Semestergebühren im Anmeldeformular.
Entsprechend haben Sie nach Abschluss der Weiterbildung keinen weiteren Anspruch mehr auf eine weitere Rückvergütung.
Weitere Informationen zu den Unterstützungsbeiträgen:
Auflistung aller beitragsberechtigter WZR-Lehrgänge: www.meldeliste.ch
Unterstützung gibt es für:
- Vorbereitungskurse für einen Sachbearbeiter/in Abschluss, eine Berufsprüfung (BP) oder eine Höhere Fachprüfung (HFP). Das Land beteiligt sich mit 50 % an den anrechenbaren Kurskosten.
- Studiengänge Höherer Fachschulen (HF), bei denen die Unterstützung gemäss Vereinbarung HFSV erfolgt.
Weitere Informationen zu beitragsberechtigten Studiengängen
Gerne beantworten wir Ihre Fragen.
Telefon: +41 (0)58 229 99 81 oder E-Mail: info@wzr.ch